Rechtsprobleme rund um den Straßenverkehr bereiten vielen Menschen Kopfzerbrechen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie Albert Cermak in allen Bereichen des KFZ-, Straßenverkehr- und Führerscheinrechts.
Egal ob nach einem Unfall, bei Tachomanipulation oder weiteren Mängeln im Rahmen eines Autokaufs, Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht oder bei Führerscheinentzug und MPU können wir Ihnen behilflich sein. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und garantieren Ihnen spezialisierte und kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung.
Grundsätzlich kann Ihnen unsere Verkehrsrechtskanzlei in München mit Spezialisierung auf KFZ-Recht, Straßenverkehrsrecht und Führerscheinrecht bei all Ihren rechtlichen Fragen im Bezug auf Fahrzeuge und Fahrzeugführung helfen und Sie bei juristischen Problemen im Straßenverkehr mit fachmännischem Rat begleiten – zur Not bis zur letzten gerichtlichen Instanz! Unsere langjährige Berufserfahrung als Profis in diesem Bereich sichert Sie bei einer ganzen Reihe von möglichen Fallkonstelationen im Verkehrsrecht ab und hilft Ihnen so, Ihre Ansprüche durchzusetzen, respektive ungerechtfertigte Ansprüche von Behörden oder Dritten abzuwehren.
Die Kanzlei Cermak ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht
Wichtige Fakten zum Verkehrsrecht
Grundsätzlich kann Ihnen unsere Verkehrsrechtskanzlei in München mit Spezialisierung auf KFZ-Recht, Straßenverkehrsrecht und Führerscheinrecht bei all Ihren rechtlichen Fragen im Bezug auf Fahrzeuge und Fahrzeugführung helfen und Sie bei juristischen Problemen im Straßenverkehr mit fachmännischem Rat begleiten – zur Not bis zur letzten gerichtlichen Instanz! Unsere langjährige Berufserfahrung als Profis in diesem Bereich sichert Sie bei einer ganzen Reihe von möglichen Fallkonstelationen im Verkehrsrecht ab und hilft Ihnen so, Ihre Ansprüche durchzusetzen, respektive ungerechtfertigte Ansprüche von Behörden oder Dritten abzuwehren.
Deckung durch die Rechtsschutzversicherung
Verkehrsunfall
Selbst der beste und vorsichtigste Autofahrer kann unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Was ist zu tun nach einem Unfall?
Auch wenn der Unfallgegner an Ort und Stelle seine Schuld einsieht, vielleicht sogar noch vor Ort telefonisch seiner Haftpflichtversicherung den Unfall meldet, sollten der Geschädigte nicht auf die Hilfe eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts verzichten.
Unsere jahrelange Regulierungspraxis zeigt, dass Versicherungen oftmals zu Unrecht Ansprüche des Geschädigten ablehnen oder zu Unrecht kürzen. Dem kann nur mit dem entsprechenden Fachwissen vorgebeugt und entgegengetreten werden. Trifft Sie am Unfall keine
Schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren zahlen. Falls Sie sich unsicher sind, wen die Schuld am Unfall trifft, können Sie uns unverbindlich und kostenfrei telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular hierzu anfragen.
Hier finden Sie nähere Informationen zu Ihren Ansprüchen bei einem Unfall.
Autokauf & Leasing
Beim Autokaufrecht geht es vor allem um die Gewährleistungsansprüche des Käufers. Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf aber auch beim Kauf eines Neuwagens kommt es häufig zu Problemen, die eine rechtliche Vertretung erforderlich machen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt sowohl Verkäufer als auch Käufer von Fahrzeugen.
Im Zusammenhang mit dem Fahrzeugleasing gibt es die meisten Probleme bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Spezialwissen zur Verfügung.
Führerschein & Fahrerlaubnis
Das Führerscheinrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig wird nach bestimmten Delikten die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs von der Führerscheinbehörde (in München dem Kreisverwaltungsreferat) angezweifelt.
Diese Zweifel können dann in der Regel nur durch das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausgeräumt werden. Wir bieten Ihnen eine individuelle Einzelvorbereitung auf die MPU. Unsere Erfolgsquote spricht für sich.
Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten
Das Verkehrsstrafrecht umfasst die Straftaten die mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, z.B.Trunkenheit im Verkehr gem. $ 316 StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (im Volksmund „Unfallflucht“) nach § 142 StGB oder die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Hier drohen meist neben Geld- oder sogar Freiheitsstrafen ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug. Ohne einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite, kann sich ein Beschuldigter kaum wirkungsvoll gegen die drohenden Strafen verteidigen.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten behandelt alle im Bußgeldkatalog gelisteten Vergehen wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß. Auch hier können in einem Bußgeldbescheid Fahrverbote durch die richtige Verteidigung nicht selten zu Fall gebracht. Eile ist hier geboten. Nach Zugang des Bußgeldbescheids muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Bei Rechtsproblemen
rund ums Auto:
Vertrauen Sie dem Spezialisten
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Albert Cermak in allen Bereichen rund um die Themen Kfz, Straßenverkehr und Führerschein. Wer zum Beispiel unverschuldet bei einem Unfall einen Schaden erlitten oder ein Auto mit einem versteckten Mangel gekauft hat, erhält von uns die notwendige Unterstützung, um seine Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder die Führerscheinbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet hat findet in unserer Münchener Kanzlei Hilfe von einem ausgewiesenen Spezialisten mit nachweislich besonderer praktischer Erfahrung und geprüften theoretischen Kenntnissen.


