Rechtsprobleme rund um den Straßenverkehr bereiten vielen Menschen Kopfzerbrechen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertritt Sie Albert Cermak in allen Bereichen des KFZ-, Straßenverkehr- und Führerscheinrechts.

Egal ob nach einem Unfall, bei Tachomanipulation oder weiteren Mängeln im Rahmen eines Autokaufs, Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht oder bei Führerscheinentzug und MPU können wir Ihnen behilflich sein. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und garantieren Ihnen spezialisierte und kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung.

Grundsätzlich kann Ihnen unsere Verkehrsrechtskanzlei in München mit Spezialisierung auf KFZ-Recht, Straßenverkehrsrecht und Führerscheinrecht bei all Ihren rechtlichen Fragen im Bezug auf Fahrzeuge und Fahrzeugführung helfen und Sie bei juristischen Problemen im Straßenverkehr mit fachmännischem Rat begleiten – zur Not bis zur letzten gerichtlichen Instanz! Unsere langjährige Berufserfahrung als Profis in diesem Bereich sichert Sie bei einer ganzen Reihe von möglichen Fallkonstelationen im Verkehrsrecht ab und hilft Ihnen so, Ihre Ansprüche durchzusetzen, respektive ungerechtfertigte Ansprüche von Behörden oder Dritten abzuwehren.

Die Kanzlei Cermak ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht

1Bußgeldverfahren
Wir prüfen innerhalb von 24 Std. Ihren Bußgeldbescheid und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzug. Nehmen Sie per Kontaktformular oder telefonisch Verbindung mit uns auf und lassen sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen!
2Verkehrsstrafsachen
Haben Sie rechtliche Probleme durch eine Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)? Wir übernehmen gerne Ihre Verteidigung und vertreten Ihre Rechte gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie vor Gericht. Je früher Sie uns hier einschalten, desto größer sind die Möglichkeiten Ihnen zu helfen!
3Verkehrsunfallregulierung
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, stehen wir Ihnen gerne mit fachmännischen Rat zur Seite und unterstützen Sie beispielsweise bei einer Schmerzensgeldforderung oder dem vollständigen Ersatz von Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen keine Kosten!
4Führerschein & MPU
Droht Ihnen der Entzug des Führerscheins, wurden Sie aufgefordert ein medizinisch-psychologisches Gutachten abzugeben oder gibt es Probleme mit Ihrem ausländischen Führerschein? Mit unserem Spezialwissen und Erfahrung auch in diesen Bereichen helfen wir Ihnen bestmöglich.
5Autokauf, Verkauf und Reparatur
Haben Sie ein Auto mit einem versteckten Mangel gekauft? Wurde Ihnen beim Kauf ein versteckter Unfallschaden verschwiegen oder liegt eine Tachomanipulation vor? Als Spezialisten für den Autokauf helfen wir Ihnen den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erwirken oder den Kaufpreis zu mindern. Übrigens: Wir vertreten auch Neu-und Gebrauchtwagenhändler bei unberechtigten Gewährleistungsansprüchen durch Käufer!
6Leasing
Bei Fragen und Anliegen zum Thema Leasing können wir Ihnen juristisch zur Seite stehen. Insbesondere bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs verlangen Leasinggeber oft überhöhte Zahlungen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten.

Wichtige Fakten zum Verkehrsrecht

Grundsätzlich kann Ihnen unsere Verkehrsrechtskanzlei in München mit Spezialisierung auf KFZ-Recht, Straßenverkehrsrecht und Führerscheinrecht bei all Ihren rechtlichen Fragen im Bezug auf Fahrzeuge und Fahrzeugführung helfen und Sie bei juristischen Problemen im Straßenverkehr mit fachmännischem Rat begleiten – zur Not bis zur letzten gerichtlichen Instanz! Unsere langjährige Berufserfahrung als Profis in diesem Bereich sichert Sie bei einer ganzen Reihe von möglichen Fallkonstelationen im Verkehrsrecht ab und hilft Ihnen so, Ihre Ansprüche durchzusetzen, respektive ungerechtfertigte Ansprüche von Behörden oder Dritten abzuwehren.

Deckung durch die Rechtsschutzversicherung

    Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel alle Anwaltskosten (außer einer Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag) die im Zusammenhang mit Ihrem Kfz oder Führerschein entstehen. Gerne holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Als unabhängige Verkehrsrechtskanzlei können wir mit jeder Rechtsschutzversicherung unsere Gebühren abrechnen, z.B. von ADAC, ALLIANZ, D.A.S., DEVK, HUK, ROLAND, ZURICH u.v.a.

    Verkehrsunfall

    Selbst der beste und vorsichtigste Autofahrer kann unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Was ist zu tun nach einem Unfall?

    Auch wenn der Unfallgegner an Ort und Stelle seine Schuld einsieht, vielleicht sogar noch vor Ort telefonisch seiner Haftpflichtversicherung den Unfall meldet, sollten der Geschädigte nicht auf die Hilfe eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts verzichten.

    Unsere jahrelange Regulierungspraxis zeigt, dass Versicherungen oftmals zu Unrecht Ansprüche des Geschädigten ablehnen oder zu Unrecht kürzen. Dem kann nur mit dem entsprechenden Fachwissen vorgebeugt und entgegengetreten werden. Trifft Sie am Unfall keine
    Schuld, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltsgebühren zahlen. Falls Sie sich unsicher sind, wen die Schuld am Unfall trifft, können Sie uns unverbindlich und kostenfrei telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular hierzu anfragen.

    Hier finden Sie nähere Informationen zu Ihren Ansprüchen bei einem Unfall.

    Autokauf & Leasing

    Beim Autokaufrecht geht es vor allem um die Gewährleistungsansprüche des Käufers. Sowohl beim Gebrauchtwagenkauf aber auch beim Kauf eines Neuwagens kommt es häufig zu Problemen, die eine rechtliche Vertretung erforderlich machen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt sowohl Verkäufer als auch Käufer von Fahrzeugen.

    Im Zusammenhang mit dem Fahrzeugleasing gibt es die meisten Probleme bei der Rückgabe des Fahrzeugs. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit unserem Spezialwissen zur Verfügung.

    Führerschein & Fahrerlaubnis

    Das Führerscheinrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Häufig wird nach bestimmten Delikten die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs von der Führerscheinbehörde (in München dem Kreisverwaltungsreferat) angezweifelt.

    Diese Zweifel können dann in der Regel nur durch das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausgeräumt werden. Wir bieten Ihnen eine individuelle Einzelvorbereitung auf die MPU. Unsere Erfolgsquote spricht für sich.

    Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten

    Das Verkehrsstrafrecht umfasst die Straftaten die mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen, z.B.Trunkenheit im Verkehr gem. $ 316 StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (im Volksmund „Unfallflucht“) nach § 142 StGB oder die fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Hier drohen meist neben Geld- oder sogar Freiheitsstrafen ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug. Ohne einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite, kann sich ein Beschuldigter kaum wirkungsvoll gegen die drohenden Strafen verteidigen.

    Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten behandelt alle im Bußgeldkatalog gelisteten Vergehen wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß. Auch hier können in einem Bußgeldbescheid Fahrverbote durch die richtige Verteidigung nicht selten zu Fall gebracht. Eile ist hier geboten. Nach Zugang des Bußgeldbescheids muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.


    Bei Rechtsproblemen
    rund ums Auto:
    Vertrauen Sie dem Spezialisten


    Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Albert Cermak in allen Bereichen rund um die Themen Kfz, Straßenverkehr und Führerschein. Wer zum Beispiel unverschuldet bei einem Unfall einen Schaden erlitten oder ein Auto mit einem versteckten Mangel gekauft hat, erhält von uns die notwendige Unterstützung, um seine Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder die Führerscheinbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet hat findet in unserer Münchener Kanzlei Hilfe von einem ausgewiesenen Spezialisten mit nachweislich besonderer praktischer Erfahrung und geprüften theoretischen Kenntnissen.

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